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   BSG, 25.03.2021 - B 13 R 40/20 B   

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BSG, 25.03.2021 - B 13 R 40/20 B (https://dejure.org/2021,9140)
BSG, Entscheidung vom 25.03.2021 - B 13 R 40/20 B (https://dejure.org/2021,9140)
BSG, Entscheidung vom 25. März 2021 - B 13 R 40/20 B (https://dejure.org/2021,9140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - gerügter Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht - Darlegung eines bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zumindest hilfsweise aufrechterhaltenen Beweisantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 103 Abs. 1
    Rente wegen Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - gerügter Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht - Darlegung eines bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zumindest hilfsweise aufrechterhaltenen Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 49/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 40/20 B
    Da die Klägerin schon die Aufrechterhaltung ihrer Anträge nicht genügend darlegt, sei dahingestellt, ob sich aus ihrem Vorbringen ergibt, dass das LSG angesichts der bereits vorliegenden Gutachten ausnahmsweise zur weiteren Beweiserhebungen verpflichtet gewesen sein könnte (vgl zu den Darlegungsanforderungen an eine Sachaufklärungsrüge, die sich auf den Vorhalt widerstreitende Gutachten stützt, etwa BSG Beschluss vom 20.5.2020 - B 13 R 49/19 B - juris RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 40/20 B
    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des BSG ferner die Darlegung, dass ein - wie die Klägerin - bereits in der Berufungsinstanz anwaltlich vertretener Beteiligter einen Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten hat (vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 21.2.2018 - B 13 R 28/17 R, B 13 R 285/17 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 40/20 B
    Hierdurch hätte die Klägerin gegenüber dem LSG nicht ausreichend deutlich gemacht, unverändert weiteren Aufklärungsbedarf zu sehen, was gerade Sinn und Zweck dieses Erfordernisses ist (vgl BSG Beschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 24.7.2012 - B 2 U 103/12 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 11.4.2019 - B 13 R 74/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 27.10.2010 - B 12 KR 2/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 40/20 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des Berufungsgerichts ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (stRspr; zB BSG Beschluss vom 27.10.2010 - B 12 KR 2/10 B - juris RdNr 5; jüngst BSG Beschluss vom 9.12.2019 - B 13 R 259/19 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 40/20 B
    Die Verfahrensrüge muss folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das Berufungsgericht nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des Berufungsgerichts auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das Berufungsgericht mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigen Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5; BSG Beschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - juris RdNr 6 mwN; jüngst BSG Beschluss vom 28.11.2019 - B 13 R 169/18 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 03.12.2012 - B 13 R 351/12 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 40/20 B
    Die Verfahrensrüge muss folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das Berufungsgericht nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des Berufungsgerichts auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das Berufungsgericht mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigen Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5; BSG Beschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - juris RdNr 6 mwN; jüngst BSG Beschluss vom 28.11.2019 - B 13 R 169/18 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 21.02.2018 - B 13 R 28/17 R

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 40/20 B
    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des BSG ferner die Darlegung, dass ein - wie die Klägerin - bereits in der Berufungsinstanz anwaltlich vertretener Beteiligter einen Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten hat (vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 21.2.2018 - B 13 R 28/17 R, B 13 R 285/17 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 11.04.2019 - B 13 R 74/18 B

    Verfristeter Antrag auf Gewährung einer Halbwaisenrente

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 40/20 B
    Hierdurch hätte die Klägerin gegenüber dem LSG nicht ausreichend deutlich gemacht, unverändert weiteren Aufklärungsbedarf zu sehen, was gerade Sinn und Zweck dieses Erfordernisses ist (vgl BSG Beschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 24.7.2012 - B 2 U 103/12 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 11.4.2019 - B 13 R 74/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 09.12.2019 - B 13 R 259/19 B

    Anerkennung einer Beitragszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 40/20 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des Berufungsgerichts ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (stRspr; zB BSG Beschluss vom 27.10.2010 - B 12 KR 2/10 B - juris RdNr 5; jüngst BSG Beschluss vom 9.12.2019 - B 13 R 259/19 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 103/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 13 R 40/20 B
    Hierdurch hätte die Klägerin gegenüber dem LSG nicht ausreichend deutlich gemacht, unverändert weiteren Aufklärungsbedarf zu sehen, was gerade Sinn und Zweck dieses Erfordernisses ist (vgl BSG Beschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 24.7.2012 - B 2 U 103/12 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 11.4.2019 - B 13 R 74/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 28.11.2019 - B 13 R 169/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • BSG, 27.11.2023 - B 9 V 11/23 B
    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des BSG ferner die Darlegung, dass ein - wie der Kläger - bereits in der Berufungsinstanz anwaltlich vertretener Beteiligter einen Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten hat (stRspr; zB BSG Beschluss vom 10.3.2023 - B 9 SB 43/22 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 11.6.2022 - B 9 V 5/22 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 25.3.2021 - B 13 R 40/20 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 10.03.2023 - B 9 SB 43/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des BSG ferner die Darlegung, dass ein - wie die Klägerin - bereits in der Berufungsinstanz anwaltlich vertretener Beteiligter einen Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten hat (strRspr,zB BSG Beschluss vom 11.6.2022 - B 9 V 5/22 B - juris RdNr 4 mwN; Beschluss vom 25.3.2021 - B 13 R 40/20 B - juris RdNr 5 mwN) .

    Die Ansicht, das Gericht hätte den Sachverhalt weiter aufklären müssen, kann dagegen mangels Beweisantrags nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG Beschluss vom 28.11.2022 - B 2 U 84/22 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 25.3.2021 - B 13 R 40/20 B - juris RdNr 5) .

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